Kostenloser Selbstcheck

Sind Sie von NIS-2 oder dem CRA betroffen?

Beide Regelwerke treffen deutlich mehr Unternehmen als erwartet – NIS-2 gilt in Deutschland bereits, die CRA-Meldepflichten greifen ab September 2026. Klären Sie in wenigen Minuten, ob und wie es Sie betrifft und welche Pflichten und Fristen daraus folgen.

  • Keine Datenübertragung. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser – Ihre Antworten verlassen Ihr Gerät nicht.
  • 5 Minuten. 6–8 kurze Fragen je Regelwerk, verständlich ohne Vorwissen.
  • Einordnung statt Verkauf. Am Ende erhalten Sie Ihre Einordnung samt Pflichten – der Termin ist ein Angebot, keine Bedingung.

Selbstcheck

Der interaktive Check benötigt JavaScript. Die zentralen Kriterien im Überblick:

NIS-2 (Betreiber & Organisationen)

Maßgeblich sind Sektor (Anlage 1 oder 2 des BSIG), Unternehmensgröße (ab 50 Beschäftigten bzw. über 10 Mio. € Umsatz) sowie größenunabhängige Sonderfälle wie Vertrauensdienste, DNS-/TK-Anbieter und KRITIS-Betreiber.

CRA (Hersteller & Produkte)

Betroffen sind Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Rolle (Hersteller, Importeur, Händler) und Produktklasse bestimmen Konformitätsweg und Pflichten.

Betroffenheit im Erstgespräch klären

Hinweis: Dieser Selbstcheck dient der ersten Orientierung anhand vereinfachter Kriterien und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine verbindliche Betroffenheitsanalyse erfordert die individuelle Prüfung Ihrer Situation. Es werden keine Angaben übertragen oder gespeichert.

Häufige Fragen

Kurz eingeordnet

Für die verbindliche Analyse Ihrer Betroffenheit und einen priorisierten Fahrplan klären wir die Details im Erstgespräch.

Betroffenheit klären

Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten – ohne allgemeine Übergangsfrist. Betroffene Einrichtungen müssen die Risikomanagement-, Melde- und Registrierungspflichten seitdem erfüllen; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro.

Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gelten ab dem 11. September 2026 (Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen). Alle übrigen Pflichten inklusive CE-Kennzeichnung greifen ab dem 11. Dezember 2027.

Nein. Der Check gibt eine erste Orientierung anhand vereinfachter Kriterien und ist keine Rechtsberatung. Für eine belastbare Betroffenheitsanalyse ist eine individuelle Prüfung Ihrer Situation erforderlich – genau dafür ist das kostenfreie Erstgespräch gedacht.