Schwerpunkt
NIS-2-Schulung für die Geschäftsleitung
Die Schulung, die § 38 BSIG von Geschäftsleitungen verlangt – kompakt und ohne Fachchinesisch.
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSIG. Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Im Briefing klären wir, was das für Sie persönlich bedeutet und welche Entscheidungen jetzt anstehen.
Erstgespräch vereinbarenAuf einen Blick
- Zielgruppe
- Geschäftsführung, Vorstand und Bereichsleitungen
- Format
- Inhouse – vor Ort oder remote
- Sprache
- Deutsch oder Englisch
Was ich mit Ihnen erarbeite
- Betroffenheit und Einstufung: wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
- Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG und persönliche Haftung
- Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG im Überblick
- Meldepflichten bei erheblichen Vorfällen: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat
- Registrierung beim BSI und die nächsten Schritte im Unternehmen
Passt das zu Ihrer Situation?
Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages – mit einer ersten Einschätzung, nicht mit einem Verkaufsgespräch.